Zulassungstelle Landkreikres Göttingen
Ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen – für das Zulassen eines Fahrzeugs wird eine eVB-Nummer benötigt. EVB ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung. Seit 2008 hat die eVB-Nummer die alte Deckungskarte ersetzt. Die eVB-Nummer ist für alle Zulassungsstellen erhältlich. Wer eine Zulassungsstelle im Landkreis Göttingen aufsuchen muss, erkennt sofort die vielen Vorteile, die sich aus der eVB-Nummer ergeben.
eVB-Nummer für die Zulassungsstelle im Landkreis Göttingen
Besonders wer auf dem Land wohnt, muss meist einen langen Weg bis zur nächsten Zulassungsstelle für den Landkreis auf sich nehmen. Wer trotzdem ein Fahrzeug zulassen möchte, kommt um den Weg nicht herum. Mit einer eVB-Nummer kann jedoch vieles online ausgeführt werden, was eine Zeit- und Kostenersparnis darstellt. Die Nummer wird online direkt bei der Versicherung beantragt. Diese wird sofort Ihnen und der zuständigen Zulassungsstelle für den Landkreis Göttingen mitgeteilt. Innerhalb weniger Minuten können Sie zur Zulassungsstelle im Landkreis fahren und Ihr Fahrzeug zulassen.
Wie erkenne ich eine eVB-Nummer?
Sobald Sie eine Versicherung für Ihr Fahrzeug benötigen nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Dies kann online, mit einem Anruf bei Ihrem Versicherungsvertreter oder mit direkter Kontaktaufnahme mit der Versicherung geschehen. Nachdem Sie alle Daten für das Fahrzeug durchgegeben haben, bekommen Sie eine siebenstellige Nummer, die sich aus Zahlen und Buchstaben zusammensetzt. Die Nummer wird sofort an eine Zentraldatenbank übermittelt, worauf Ihre Zulassungsstelle im Landkreis Göttingen Zugriff hat. Mit der eVB-Nummer werden wichtige Fahrzeugdaten übermittelt, sodass die Zulassungsstelle im Landkreis diese Daten abrufen und die Fahrzeugpapiere erstellen kann.
Wann benötige ich eine eVB-Nummer?
Sobald Sie sich mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchten, müssen Sie dafür sorgen, das dass Fahrzeug mit zugelassen und mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Dies ist gesetzlich geregelt und wir bei einem Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Bei einem Wohnungswechsel, bei dem Sie den Landkreis verlassen und eine andere Zulassungsstelle für den Landkreis Göttingen zuständig ist, benötigen Sie ebenfalls eine neue eVB-Nummer und ein Gang zur Zulassungsstelle lässt sich nicht vermeiden. Selbst bei einer Ummeldung innerhalb der Zulassungsstelle im Landkreisbenötigen Sie eine eVB-Nummer. Grundlegend kann gesagt werden, dass Sie zu jedem Zeitpunkt eine Nummer benötigen, bei der Sie eine Versicherungsbestätigung vorlegen müssen.
Wer vergibt die eVB-Nummer?
Sie bekommen die eVB-Nummer problemlos bei uns und können diese direkt online oder telefonisch Beantragen.
Wann bekomme ich eine eVB-Nummer?
– Wenn Sie einen PKW Anmelden möchten, ganz gleich ob es sich um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt
– Wenn Sie ein Kraftrad, Wohnmobil, Wohnwagen, LKW oder einen Anhänger zulassen möchten
– Bei einem Wohnungswechsel, bei dem das KFZ ebenfalls umzumelden ist
– Sobald ein Fahrzeug nach einer Stilllegung wieder einer Zulassung bedarf
Welche Angaben sind nötig um eine eVB-Nummer zu erhalten?
Damit die Zulassungsstelle für den Landkreis Göttingen genau weiß, welche Daten in den Fahrzeugpapieren einzutragen ist, werden folgende Angaben benötigt:
– Fahrzeugart: Handelt es sich um einen LKW, PKW, Kraftrad etc.
– Kennzeichenart: normales Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen etc.
– Ihren Namen und die aktuelle Adresse
– falls der Halter abweichend ist, dessen Name und Adresse
Die Daten sollten der Richtigkeit entsprechen, da sie sich nachträglich nicht mehr ändern lassen. Selbst bei eventuellen Tippfehlern, muss eine neue eVB-Nummer beantragt werden. Damit also keine Unannehmlichkeiten bestehen, sollten Sie vor dem Absenden der Daten nochmals alles auf die Richtigkeit überprüfen. Die Zulassungsstelle Göttingen gleicht mit der Datenbank alle Angaben ab und darf keine Zulassung veranlassen, wenn Unstimmigkeiten bei den Angaben erkannt werden.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
In der Regel ist es so, dass Sie binnen weniger Tage eine Zulassungsstelle im Landkreis Göttingen aufsuchen, um Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich zuzulassen. Sollten Sie jedoch verhindert sein, behält die eVB-Nummer für schwarze Kennzeichen sechs Monate ihre Gültigkeit. Bei Kurzzeitkennzeichen beläuft sich die Gültigkeit auf drei Monate.
Kann ich mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle im Landkreis Göttingen fahren?
Wie mit der alten Deckungskarte ist der Weg zur Zulassung im Landkreis durch die eVB-Nummer gedeckt. Allerdings müssen Sie auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle Landkreis und dürfen keine Umwege fahren.
Was tun, wenn es zu Problemen bei der Zulassungsstelle im Landkreis kommt?
Sollten sich Probleme bei der Zulassungsstelle im Landkreis Göttingen aufgrund der eVB-Nummer ergeben, ist dies kein Grund zur Panik. Anders als die Deckungskarte aus Papier kann die eVB-Nummer sofort in die Datenbank übermittelt werden. Wenn es zu Problemen bei der Zulassungsstelle im Landkreis kommt, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Telefonisch oder per Onlineformular können wir das Problem sehr schnell für Sie lösen und eventuell eine neue eVB-Nummer ausstellen und übermitteln. Der Weg zur Zulassungsstelle im Landkreis war keinesfalls umsonst, da dank der elektronischen Versicherungsbestätigung sehr schnell reagiert werden kann. Innerhalb weniger Minuten wird die neue eVB-Nummer an die Datenbank übermittelt, so dass Sie eventuell nur einen längeren Zeitaufwand in Kauf nehmen müssen.
Was kostet eine eVB-Nummer?
Sie erhalten direkt und ohne Umwege bei uns nach Übermittlung Ihrer Daten eine eVB-Nummer zugeteilt. Das tagelange Warten auf die Deckungskarte, die immer per Post verschickt wurde, entfällt. Sie bekommen die Nummer sofort und wie auch die Deckungskarte kostenlos. Die Ausstellung einer eVB-Nummer ist kostenlos. Kosten fallen nur an, wenn das Fahrzeug zugelassen wurde und die Prämien für die Haftpflichtversicherung getilgt werden müssen. Sollten Sie bei einer anderen Versicherung eine eVB-Nummer beantragt haben, können Sie diese bei Bedarf verfallen lassen, da es eine begrenzte Gültigkeit der eVB-Nummer gibt. Wählen Sie eine andere Versicherung, die Ihnen eher zusagt und beantragen Sie die eVB-Nummer ganz einfach und unkompliziert bei uns. Wir erstellen einen neue eVB-Nummer, mit der Sie sich direkt zur Zulassungsstelle im Landkreis begeben und Ihr Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen können.